Sicherheitsbeleuchtung
Nicht zuletzt auf Grund der weltweiten Vernetzung des Stromnetzes, nimmt das Risiko eines länger andauernden Stromausfalls (auch Blackout genannt) weiter zu. Um einen gewissen Schutz vor Panik und Unfällen zu ermöglichen, übernimmt die Sicherheitsbeleuchtung im Falle eines Stromausfalls die notwendige Ausleuchtung der Fluchtwege.
Ohne Strom - kein Licht
Eine Notbeleuchtung muss sich netzunabhängig einschalten. Insbesondere in Gebäuden, in denen sich häufig ortsfremde Personen aufhalten, kann sehr schnell Panik entstehen wenn es plötzliche dunkel wird.
Die Kennzeichnung mit Rettungszeichenleuchten markiert die schnellsten Wege aus dem Gebäude. Eine zusätzliche Sicherheitsbeleuchtung der Rettungswege ermöglicht eine bessere Orientierung und verringert die Unfallgefahr erheblich.
Wichtige Gesetze und Verordnungen
Nationales Baurecht | Arbeitsschutz |
Garagenverordnung | Arbeitsschutzgesetz (ArbSchg) |
Versammlungsstättenverordnung (MVStättV) | Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) |
Verkaufsstättenverordnung (MVkVO) | Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) |
Beherbungsstättenverordnung (MBeVO) | Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV) und Berufsgenossenschaftliche Regeln (BGR) |
Schulbau-Richtlinie (MSchulbauR) | |
Krankenhausbauverordnung | |
Muster-Richtlinie über brandschutz- technische Anforderungen an Leitungsanlagen | |
Verordnung über elektrische Betriebsräume |
Wir bieten Ihnen
Neben der regelmäßigen Wartung Ihrer bereits installierten Sicherheitsbeleuchtung, sind wir auch in der Lage nach geltenden Vorschriften die Planung, Erweiterung und Installation neuer Komponenten durchzuführen.